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   LAG Hessen, 08.07.2011 - 3 Sa 742/10   

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LAG Hessen, 08.07.2011 - 3 Sa 742/10 (https://dejure.org/2011,17850)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08.07.2011 - 3 Sa 742/10 (https://dejure.org/2011,17850)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08. Juli 2011 - 3 Sa 742/10 (https://dejure.org/2011,17850)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 Abs 1 AGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungsanspruch eines Stellenbewerbers gegen Evangelische Zusatzversorgungskasse bei Benachteiligung wegen der Religion; unzulässiger Antrag auf Unterlassung der Benachteiligung von Stellenbewerbern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigungsanspruch eines Stellenbewerbers gegen Evangelische Zusatzversorgungskasse bei Benachteiligung wegen der Religion; unzulässiger Antrag auf Unterlassung der Benachteiligung von Stellenbewerbern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 209/76

    Stiftungen

    Auszug aus LAG Hessen, 08.07.2011 - 3 Sa 742/10
    Hieran schließt sich eine Bezugnahme auf die maßgeblichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Oktober 1968, vom 11. Oktober 1977 und vom 4. Juni 1985 (- 1 BvR 241/66 - BVerfGE 24, 236, 246 f; - 2 BvR 209/76 - BVerfGE 46, 73 ff. und - 2 BvR 1703/83 -, - 2 BvR 1718/83 -, - 2 BvR 856/84 - BVerfGE 70, 138 ff.) an, die dahingehend zusammengefasst werden, dass nach geltender Rechtsprechung der Kirche die Regelungs- und Verwaltungsbefugnis nach Art. 137 Abs. 3 WRV nicht nur hinsichtlich ihrer körperschaftlichen Organisationen und ihrer Ämter zustehe, sondern auch hinsichtlich ihrer "Vereinigungen, die sich nicht die allseitige, sondern nur die partielle Pflege des religiösen oder weltanschaulichen Lebens ihrer Mitglieder zum Ziel gesetzt haben.

    Danach kommt die Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsgarantie der Kirchen in Art. 140 GG iVm. Art. 137 Abs. 3 WRV nicht nur den verfassten Kirchen und deren rechtlich selbständigen Teilen zugute, sondern allen der Kirche in bestimmter Weise zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform, wenn sie nach kirchlichem Selbstverständnis ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, ein Stück des Auftrags der Kirche wahrzunehmen und zu erfüllen (BVerfG 11. Oktober 1977 - 2 BvR 209/76 - BVerfGE 46, 73 ff.; BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 -, - 2 BvR 1718/83 -, - 2 BvR 856/84 - BVerfGE 70, 138 ff.) .

    Maßstab für das Vorliegen dieser Voraussetzungen kann das Ausmaß der institutionellen Verbindung mit einer Religionsgemeinschaft oder die Art der mit der Vereinigung verfolgten Ziele sein (BVerfG 11. Oktober 1977 - 2 BvR 209/76 - BVerfGE 46, 73 ff) .

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus LAG Hessen, 08.07.2011 - 3 Sa 742/10
    109 Die Verletzung der Verpflichtung, einen Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG auszuschreiben, kann die Vermutung begründen, die Benachteiligung sei wegen des in der Ausschreibung bezeichneten verbotenen Merkmals erfolgt (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - EzA AGG § 15 Nr. 10) .

    In diesem Fall ist vom Gericht zunächst die Höhe einer angemessenen und der Höhe nach nicht begrenzten Entschädigung zu ermitteln und diese dann, wenn sie drei Monatsentgelte übersteigen sollte, zu kappen (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - EzA AGG § 15 Nr. 10) .

    Der Arbeitgeber soll von künftigen Diskriminierungen abgehalten werden, wobei die Entschädigung in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden stehen muss (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - EzA AGG § 15 Nr. 10; BAG 18. März 2010 - 8 AZR 1044/08 - AP AGG § 15 Nr. 3; BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - AP AGG § 15 Nr. 1) .

  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

    Auszug aus LAG Hessen, 08.07.2011 - 3 Sa 742/10
    Grundlage für die Beurteilung der Zuordnung ist die in den Statuten festgeschriebene Zweckbestimmung und die Struktur der Einrichtung (vgl. BVerfG 25. März 1980 - 2 BvR 208/76 - BVerfGE 53, 366, 394; BAG 5. Dezember 2007 - 7 ABR 72/06 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 82) .

    Die Kammer verkennt schließlich nicht, dass eine von der Verfassung anerkannte, dem kirchlichen Selbstverständnis entsprechende Aufgabe und Funktion nicht dadurch beeinflusst wird, dass andere Einrichtungen, anders ausgerichtete Träger, ähnliche Zwecke verfolgen, rein äußerlich gesehen, "Gleiches" erzielen wollen, aus kirchlicher Sicht aber nur einer begrenzten Aufgabe ohne religiöse Dimension dienen (BVerfG 25. März 1980 - 2 BvR 208/76 - BVerfGE 53, 366 ff.) .

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus LAG Hessen, 08.07.2011 - 3 Sa 742/10
    Hieran schließt sich eine Bezugnahme auf die maßgeblichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Oktober 1968, vom 11. Oktober 1977 und vom 4. Juni 1985 (- 1 BvR 241/66 - BVerfGE 24, 236, 246 f; - 2 BvR 209/76 - BVerfGE 46, 73 ff. und - 2 BvR 1703/83 -, - 2 BvR 1718/83 -, - 2 BvR 856/84 - BVerfGE 70, 138 ff.) an, die dahingehend zusammengefasst werden, dass nach geltender Rechtsprechung der Kirche die Regelungs- und Verwaltungsbefugnis nach Art. 137 Abs. 3 WRV nicht nur hinsichtlich ihrer körperschaftlichen Organisationen und ihrer Ämter zustehe, sondern auch hinsichtlich ihrer "Vereinigungen, die sich nicht die allseitige, sondern nur die partielle Pflege des religiösen oder weltanschaulichen Lebens ihrer Mitglieder zum Ziel gesetzt haben.

    Danach kommt die Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsgarantie der Kirchen in Art. 140 GG iVm. Art. 137 Abs. 3 WRV nicht nur den verfassten Kirchen und deren rechtlich selbständigen Teilen zugute, sondern allen der Kirche in bestimmter Weise zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform, wenn sie nach kirchlichem Selbstverständnis ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, ein Stück des Auftrags der Kirche wahrzunehmen und zu erfüllen (BVerfG 11. Oktober 1977 - 2 BvR 209/76 - BVerfGE 46, 73 ff.; BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 -, - 2 BvR 1718/83 -, - 2 BvR 856/84 - BVerfGE 70, 138 ff.) .

  • BAG, 05.12.2007 - 7 ABR 72/06

    Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes auf ein von einem Mitglied des

    Auszug aus LAG Hessen, 08.07.2011 - 3 Sa 742/10
    Diese organisatorische Verbundenheit mit der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau wird im Übrigen nicht dadurch aufgehoben, dass sich die Beklagte als selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert hat und dass bei ihrer Verwaltung und in sonstigen Bereichen Laien mitwirken (vgl. hierzu BVerfG 17. Februar 1981 - 2 BvR 384/78 - BVerfGE 57, 220 ff. mwN.; BAG 5. Dezember 2007 - 7 ABR 72/06 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 82) .

    Grundlage für die Beurteilung der Zuordnung ist die in den Statuten festgeschriebene Zweckbestimmung und die Struktur der Einrichtung (vgl. BVerfG 25. März 1980 - 2 BvR 208/76 - BVerfGE 53, 366, 394; BAG 5. Dezember 2007 - 7 ABR 72/06 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 82) .

  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08

    Altersbezogene Benachteiligung - Entschädigungsanspruch für immaterielle Schäden

    Auszug aus LAG Hessen, 08.07.2011 - 3 Sa 742/10
    Für das Vorliegen einer Benachteiligung wird verlangt, dass eine Person, die an sich für die Tätigkeit geeignet wäre, nicht ausgewählt oder schon nicht in Betracht gezogen wurde (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 1044/08 - AP AGG § 15 Nr. 3) .

    Der Arbeitgeber soll von künftigen Diskriminierungen abgehalten werden, wobei die Entschädigung in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden stehen muss (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - EzA AGG § 15 Nr. 10; BAG 18. März 2010 - 8 AZR 1044/08 - AP AGG § 15 Nr. 3; BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - AP AGG § 15 Nr. 1) .

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    Auszug aus LAG Hessen, 08.07.2011 - 3 Sa 742/10
    Das ist nicht der Fall, wenn der Bewerber nicht ernsthaft an der Stelle interessiert war, sondern in Wirklichkeit nur eine Entschädigung anstrebte (vgl. BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - AP SGB IX § 82 Nr. 1) und sich damit rechtsmissbräuchlich verhielt.

    Denn ein Bewerber ist nicht daran gehindert, aus seiner Sicht bestehende Rechte auszuüben (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - AP SGB IX § 82 Nr. 1) .

  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus LAG Hessen, 08.07.2011 - 3 Sa 742/10
    Sie ist letztlich auch Gegenleistung dafür, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung während seines ganzen oder eines erheblichen Teiles seines Berufslebens in die Dienste des Arbeitgebers gestellt hat, der ihm eine Betriebsrente zugesagt hat (BAG 10. März 1972 - 3 AZR 278/71 - AP BGB § 242 Nr. 156 Ruhegehalt) .
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus LAG Hessen, 08.07.2011 - 3 Sa 742/10
    Hieran schließt sich eine Bezugnahme auf die maßgeblichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Oktober 1968, vom 11. Oktober 1977 und vom 4. Juni 1985 (- 1 BvR 241/66 - BVerfGE 24, 236, 246 f; - 2 BvR 209/76 - BVerfGE 46, 73 ff. und - 2 BvR 1703/83 -, - 2 BvR 1718/83 -, - 2 BvR 856/84 - BVerfGE 70, 138 ff.) an, die dahingehend zusammengefasst werden, dass nach geltender Rechtsprechung der Kirche die Regelungs- und Verwaltungsbefugnis nach Art. 137 Abs. 3 WRV nicht nur hinsichtlich ihrer körperschaftlichen Organisationen und ihrer Ämter zustehe, sondern auch hinsichtlich ihrer "Vereinigungen, die sich nicht die allseitige, sondern nur die partielle Pflege des religiösen oder weltanschaulichen Lebens ihrer Mitglieder zum Ziel gesetzt haben.
  • BVerfG, 17.02.1981 - 2 BvR 384/78

    Bethel

    Auszug aus LAG Hessen, 08.07.2011 - 3 Sa 742/10
    Diese organisatorische Verbundenheit mit der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau wird im Übrigen nicht dadurch aufgehoben, dass sich die Beklagte als selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert hat und dass bei ihrer Verwaltung und in sonstigen Bereichen Laien mitwirken (vgl. hierzu BVerfG 17. Februar 1981 - 2 BvR 384/78 - BVerfGE 57, 220 ff. mwN.; BAG 5. Dezember 2007 - 7 ABR 72/06 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 82) .
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

  • ArbG Hamburg, 04.12.2007 - 20 Ca 105/07

    Religionsgemeinschaften können sich nur im sog. "verkündungsnahen Bereich" auf

  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 679/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers

  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

  • ArbG Aachen, 13.12.2012 - 2 Ca 4226/11

    Die Ablehnung eines Intensivpflegers für den Dienst in einem katholischen

    Der Arbeitgeber soll von künftigen Diskriminierungen abgehalten werden, wobei die Entschädigung in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden stehen muss (BAG Urteil vom 2.. 08.2010 - 9. AZR 530/09; BAG Urteil vom 18.03.2010 - 9. AZR 1044/08; Hessisches LAG, Urteil vom 08.07.2011 - 3 Sa 742/10).

    Das Hessische Landesarbeitsgericht hat in diesem Zusammenhang zutreffend ausgeführt (Urteil vom 08.07.2011 - 3 Sa 742/10):.

  • ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15

    Anspruch auf Entschädigung und Schadenersatz - religionsbedingte Benachteiligung

    Bei allem Streit über die Reichweite dieser Ausnahmeregelung vor dem Hintergrund der Regelung des Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG, die der deutsche Gesetzgeber mit dem AGG umgesetzt hat (vgl. dazu etwa die Entscheidungen des Arbeitsgerichts Hamburg vom 28. August 2009 - 11 Ca 121/09 - Juris - und des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 8. Juli 2011 - 3 Sa 742/10 - BeckRS 2011, 78190) bleibt festzuhalten, dass eine Ausnahme vom Benachteiligungsverbot jedenfalls dann besteht, wenn die Religion oder Weltanschauung nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.
  • LG Köln, 01.10.2012 - 20 O 180/12

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung von Hinterbliebenenrente des

    Aus diesem Grunde kann ebenfalls offen gelassen werden, ob es sich bei der Beklagten um eine einer Religionsgemeinschaft zugeordnete Einrichtung handelt und sie sich somit auf § 9 Abs. 2 AGG berufen kann (vgl. LAG Hessen 3 SA 742/10).
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